Warum eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung im gesetzlichen Krankenversicherungsbereich ist heute für jeden empfehlenswert. Die Kassen übernehmen nur noch beschränkt gewisse Standard-Leistungen und leisten beispielsweise bei Zahnersatz einen stetig geringer werdenden Versicherungsanteil. Für eine Gewährleistung angemessener guter Zahnbehandlung ist eine kostendeckende Zusatzversicherung heute unabdingbar. Sonst kann es für den Patienten teuer werden. Edelmetall-Anteile, besseres Material und Lohnkosten steigen ständig an, die Gesamtkosten im Leistungsbereich erhöhen sich stetig. Damit wird gute Zahnpflege mehr und mehr ein teurer Luxus in der Gesellschaft.

Gesetzliche Absicherung
Im Privatkassenbereich bestimmt der abgeschlossene Versicherungsvertrag die zu erwartenden Leistungen. Diese werden bei Abschluss der Versicherung durchgesprochen und festgelegt. Im gesetzlichen Versicherungsbereich ist dies nicht der Fall. Wenn Sie über das aktuell gültige Leistungspaket Ihrer gesetzlichen KV nicht informiert sind, sollten Sie Ihre KK unbedingt um die Informationen hierüber bitten. Diese sind verpflichtet, ihr Standard-Leistungspaket darzustellen. Die gesetzlichen Krankenkassen selbst bieten heute ihre eigene Zahnzusatzversicherung an und sind daran interessiert, dass der Kunde gut abgesichert ist. Nehmen Sie hierfür eine kostenlose Beratung Ihres Versicherers in Anspruch, oder lassen Sie sich hierzu Unterlagen zuschicken.

Privates Leistungsspektrum
Eine Zahnzusatzversicherung tritt für hochwertigeres Material bei Zahnreparaturen ein. Sie übernimmt außerdem den Mehranteil bei Zahnersatz, den die gesetzliche KV nicht trägt. Zahnersatz umfasst hierbei Spezialfüllungen, Teil-Inlays, Kronen und Implantate. Die Kostenübernahme betrifft sowohl Material- als auch Arbeitszeitkosten. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt im Regelfall immer nur einen Anteil Ihres Eigenanteils! Dieses ist per Vertrag klar festgelegt, sollte jedoch angesprochen werden, da es im Einsatzfall vom Patienten schnell vergessen wird, und da auch im Nachhinein nicht mehr explizit darauf hingewiesen wird. Die Zahnzusatzversicherung tritt ausschließlich für Leistungen in Kraft, die die reguläre KV nicht übernimmt. Es werden also keine Leistungen der Regel-Krankenkasse abgenommen. Sie übernimmt auch ausschließlich nur entstandene Kosten, so dass keine Gewinne mit ihr 'eingeheimst' werden können.

Auswahlkriterien der Zahnzusatzversicherung
Achten Sie bei einem Zahnzusatzversicherung Vergleich auf die genaue Leistungsbeschreibung ihres Zielvertrages. Achten Sie auf zeitliche Einschränkungen innerhalb des Vertrages und kalkulieren Sie den vorgestellten Beitragssatz. Oft wird für die ersten Jahren nur eine beschränkte Kostenübernahme zugesichert. Diese wächst in der Regel jährlich. Auch werden für EIN Gesamtversicherungsjahr (anfangs) oft nur ein festgelegter beschränkter Kostenanteil übernommen. Man kann also beispielsweise nicht in einem Jahr sein gesamtes Gebiss erneuern lassen (um dann wieder aus der Versicherung auszusteigen). Hier sichern sich die Versicherungen vor Missbrauch ab. Ihr Beitragssatz sollte in einer realistischen Höhe liegen. Viele Versicherungen bieten ein Preisniveau, so dass dem Versicherten über die Jahre keine immensen Mehrkosten durch den Versicherungsabschluss entstehen. Oft ist es dann so, dass der Privateinsatz bis zum Eintrittsfall des Zusatzschutzes der Höhe des sonst entstandenen Eigenanteils entspricht. Man profitiert dabei davon, nicht in Eigenleistung treten zu müssen, wenn dies finanziell gerade sehr auf den persönlichen Geldbeutel drücken würde. Und man hat keine unnötig hohen Versicherungsbeiträge eingezahlt.