Private Krankenversicherung für Kinder

Wer seinen festen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland hat, für den besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherungspflicht. Dabei stehen die private Krankenversicherung (PKV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zur Auswahl. Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst die Familienversicherung. Das heißt, die Kinder des Versicherten werden bis zu einem bestimmten Lebensalter und sofern sie nicht über eigenes Einkommen verfügen, beitragsfrei in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen.
Anders sieht es für Beitragszahler aus, die als Versicherer eine private Krankversicherung gewählt haben. Denn die private Krankenversicherung erhebt für Kinder grundsätzlich eigene Beiträge.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung
Ob Kinder in die PKV oder in die GKV aufgenommen werden, richtet sich im Wesentlichen nach dem Einkommen der Eltern. Haben beide Elternteile eine gesetzliche Krankenversicherung gewählt, werden Kinder generell bei dem Elternteil mitversichert, der höhere Beiträge an die GKV entrichtet.
Ist ein Elternteil in der GKV und der andere in der PKV versichert, besteht Wahlfreiheit. Das heißt, die Eltern können selbst entscheiden, ob das Kind in die gesetzliche Krankenversicherung oder in die private Krankenversicherung aufgenommen wird.
Doch keine Regel ohne Ausnahme - diese Redensart gilt auch für die Aufnahme von Kindern in die GKV oder PKV. In die Familienversicherung der GKV wird ein Kind nicht aufgenommen, wenn der privat Versicherte ein höheres Einkommen erzielt als sein Ehegatte und dieses die Jahresarbeitsentgeltgrenze um ein Zwölftel regelmäßig übersteigt. In diesem Fall müssen für das Kind Beiträge entrichtet werden, gleichgültig, ob eine Aufnahme in die gesetzliche oder in die private Krankenversicherung gewählt wird.
Da für Kinder in der PKV eigene Beiträge berechnet werden, muss die Aufnahme allerdings nicht für dieselbe private Krankenversicherung beantragt werden, in der auch der Elternteil versichert ist. Ein Tarifvergleich, der die Konditionen bei Eintritt in die private Krankenversicherung prüft, lohnt sich also. Hinzu kommt, dass ein Wechsel von einer PKV in eine andere private Krankenversicherung für Kinder relativ einfach vorzunehmen ist.

Tarifvergleich: private Krankenversicherung für Kinder
Für Kinder werden unterschiedliche Vertrags- und Tarifbedingungen in der PKV angeboten. Unterschiede bestehen beispielsweise darin, ob die Aufnahme in die private Krankenversicherung von einer Gesundheitsprüfung der Kinder abhängig gemacht wird. Die Tariffestlegung bei Aufnahme in die private Krankenversicherung erfolgt unabhängig vom Geschlecht, die monatlichen Beitragshöhen beginnen aktuell bei rund 100,- Euro pro Kind, das in die private Krankenversicherung eintritt (Stand 09/2011).
Weitere Unterschiede betreffen spezielle Behandlungsmethoden wie etwa Akkupunktur oder alternative Heilmethoden, da nicht jede private Krankenversicherung hierfür aufkommt.
Erzielt ein Kind eigenes aktives oder passives Einkommen, das die monatliche Bemessungsgrenze von rund 400,- Euro übersteigt (Stand 09/2011), so besteht keine Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung mehr. Stattdessen müssen für das Kind eigene Beiträge in Höhe von 14,5 % seines Einkommens gezahlt werden.
Müssen für ein Kind, das kein eigenes Einkommen hat, Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung entrichtet werden, so wird ein fiktives Einkommen für die Berechnung der Beiträge zugrunde gelegt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Kind bisher schon Mitglied in der GKV war, der Elternteil, der in der privaten Krankenversicherung Mitglied ist, nun aber die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Die Kinder können dann weiterhin in der GKV versichert werden, jedoch mit eigenem Beitrag.
Umgekehrt besteht auch dann, wenn die Familienversicherung noch greift, bereits die Möglichkeit, Kinder freiwillig in eine private Krankenversicherung aufnehmen zu lassen. Sind beide Eltern in die private Krankenversicherung eingetreten, so müssen auch die Kinder ausschließlich privat versichert werden. In diesem Fall muss für jedes Kind ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen werden.